Herzlich Willkommen!

Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei berät der Namensgeber seit fast 20 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie in Massenschadensfällen ausschließlich auf Verbraucherseite.

Neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht haben wir eine große Expertise im Bereich des Baurechts, hier schwerpunktmäßig im Bereich der Bauverzögerung.

Auf Verbraucherseite haben wir umfangreiche Erfahrung damit, die Interessen einzelner gegenüber vermeintlich übermächtigen Gegnern durchzusetzen. Den Wahlspruch „Immer auf die Großen!“ haben wir uns zu eigen gemacht.

Bild
Kicke-Tisch und Bücher

Phishing/Bankbetrug

Kostenlos prüfen

Bauverzögerung

Kostenlos prüfen

Bank- und Kapitalmarkt­recht

Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit Fällen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Der Namensgeber hat hier die Fachanwaltschaft 2010 erworben. Das Rechtsgebiet zeichnet sich dadurch aus, stets großen Gegnern wie Banken oder großen Vermittlungsfirmen gegenüber zu stehen. Die Verbraucher, die wir ausschließlich vertreten, brauchen daher eine spezialisierte Kanzlei an Ihrer Seite um ihre Rechte durchzusetzen.


Bauverzögerung

In Deutschlands Städten wurden in den letzten Jahren so viele Bauvorhaben begonnen, wie noch nie. In zahlreichen Fällen werden die Bauvorhaben nicht zur vereinbarten Zeit fertiggestellt. Zum Teil gehen die Bauträger in die Insolvenz. In jedem Fall verzögert sich der geplante Umzug ins Eigenheim. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung und zu erheblichem Beratungsbedarf.

So muss beispielsweise weiterhin Miete für die alte Wohnung oder eine Ersatzwohnung gezahlt werden. Im Falle einer geplanten Vermietung der Immobilie kommt es zu Mietausfall. Zusätzlich verlangt die Bank Bereitstellungszinsen für den verzögerten Abruf des Kredits. Häufig ist die aktuell bewohnte Wohnung minderwertiger (z.B. deutlich kleiner), sodass für mögliche Einschränkungen gegenüber der neuen Wohnung laut BGH-Rechtsprechung auch eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommt.

In manchen Fällen erhält die Käuferseite zwar eine pauschale Vertragsstrafe dieses ist allerdings so niedrig, dass sie all diese Vermögenseinbuße nicht abzudecken vermag. Wir beraten und vertreten betroffene Käufer und Käuferinnen seit Jahren hinsichtlich der Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche und konnten bereits zahlreiche gute Ergebnisse durch außergerichtliche Beratung und vor Gericht erzielen.

Gerne prüfen wir auch Ihren Fall. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Natürlich stehen wir auch für telefonische Rückfragen gern zur Verfügung.


Phishing/Bankbetrug

Die Anfragen in der jüngsten Vergangenheit zum Thema Phishing nehmen deutlich zu. Auffällig ist auch, dass die Beträge, die von den Konten abgebucht werden, immer höher werden.

„Unter dem Begriff Phishing versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner in einer elektronischen Kommunikation auszugeben. Ziel des Betrugs ist es z. B. an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen oder ihn z. B. zur Ausführung einer schädlichen Aktion zu bewegen. In der Folge werden dann beispielsweise Kontoplünderungen begangen [...].“ (Wikipedia)

Auffällig ist, dass die Zeiten der plumpen Emails vorbei sind. Wir vertreten zahlreiche Mandanten, bei denen der Zugriff auf das Konto gänzlich ungeklärt ist und eine Phishing Email im Vorfeld nicht versandt wurde.

Die Beträge werden immer höher. Auch die Beschränkungen des Tageslimits werden neuerdings umgangen. Häufig bewegen sich die Abhebungen im 5-stelligen und teilweise auch im 6-stelligen Bereich. 

Die nun immer häufiger auftretenden Phishing-Angriffe waren bislang noch nicht häufig Teil von Gerichtsverfahren bzw. Urteilen.

In einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. Juli 2020, 6 O 5935/19 hat das Landgericht den Verbrauchern Recht gegeben und die Bank zur Rückzahlung der abgebuchten Beträge verpflichtet. Die Bank ist in der Beweislast dafür, dass die Gefahr des unbefugten Zugriffs auf das Onlinekonto durch Fehler der Verbraucher erfolgte. Diesen Beweis können die Banken immer seltener erbringen, da es häufig Sicherheitslücken bei den Banken selber gibt.

In zahlreichen Fällen konnten wir die Bank verpflichten, die Gelder den Konten wieder gutzuschreiben.

Sofern Sie ebenfalls Opfer eines Phishing Falls bzw. einer ungeklärten Abhebung geworden sind, prüfen wir gerne die Ansprüche gegen die Bank im Rahmen einer kostenlosen und schriftlichen Ersteinschätzung.


Studienkredite

Immer häufiger erreichen uns Anfragen zu den Fördervereinbarungen von Studienfinanzierungen.

Studienfinanzierungen basieren darauf, dass die Studierenden aus einem (teilweise vermeintlichen) Studienfonds einen bestimmten Betrag erhalten und diesen Betrag dann, abhängig vom Bruttoeinkommen, später zurückzahlen müssen. Insoweit gibt es sehr umfangreiche Regelungen in den Verträgen, wie und wann diese Rückzahlung zu erfolgen hat.

Die Gerichte befassen sich in Urteilen mit diesem Thema sehr wenig, in der Regel scheinen Vergleichsschlüsse Urteile zu verhindern. In einem Fall hatte das Landgericht Aachen zu dem Aktenzeichen 10 O 483/15 dem Studierenden Recht gegeben, dass die Grenze zur Sittenwidrigkeit erreicht ist. Begründet hat dies das Landgericht Aachen mit der Übersteigerung des Marktpreises um bis zu 100 %. Über die Höchstgrenzen des tatsächlich zu zahlenden Betrags wurde nicht informiert. Dieses Urteil wurde von dem OLG Köln 2017 bestätigt (Aktenzeichen: 16 U 139/16).

Im Moment gibt es wieder erhöhte Anfragen aus diesem Bereich. Insbesondere wird eine Klausel als problematisch angesehen: Arbeiten nämlich die Studierenden lediglich in einer Teilzeitanstellung wird laut der Fördervereinbarung dieses Bruttoeinkommen auf eine volle Stelle hochgerechnet. Selbst wenn lediglich 20 Wochenarbeitsstunden geleistet werden, errechnet sich der Betrag, der an den Fonds zu zahlen ist, aus dem Bruttoeinkommen einer vollen Stelle.

Diese Praxis wird schon lange kritisch gesehen, auch in den neueren Verträgen ist diese Klausel aber enthalten.

Sofern Sie ebenfalls einen Studienkredit abgeschlossen haben, prüfen wir gerne die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit des Vertrags und der einzelnen Klauseln im Rahmen einer kostenlosen und schriftlichen Ersteinschätzung.


DSL Bank - Löschungsbewilligung

Immer häufiger treten Fälle auf, in denen die DSL Bank die Löschung für Grundschulden mit erheblicher Verzögerung erteilt. Teilweise bleiben die Betroffenen mehrere Monate ohne eine Reaktion.

Erst auf anwaltliche Anschreiben oder Klagen werden die Grundschulden gelöscht.

Beispielsweise haben wir einen Fall betreut, bei dem der Bauträger pleite ging und das Bauvorhaben gar nicht begonnen wurde. Auch hier reagierte die DSL Bank erst auf erheblichen Druck, nachdem über ein halbes Jahr lang gar keine Reaktion erfolgte, die Bereitstellungszinsen weiterhin abgebucht wurden und auch die Grundschuld nicht zur Löschung gelangte.

Es entstehen an vielen Stellen Probleme und auch Schadensersatzansprüche gegen die DSL Bank: Durch die verspätete Löschung kann zum Teil eine Immobilie nicht weiterveräußert werden. Dies hat negative Auswirkungen sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferseite. Bei Kaufpreisen im sechsstelligen oder siebenstelligen Bereich führt allein dieser Verzug zu erheblichen Verzugszinsansprüchen.

Problematisch ist auch, dass zum Teil der Anspruch aus dem Darlehensvertrag weiterverfolgt wird, obwohl tatsächlich kein Anspruch mehr besteht.

Rechtlich ist die Sache eindeutig. Nach § 1144 BGB ist der Gläubiger – hier die DSL Bank – nach Befriedigung des Anspruchs dazu verpflichtet, die Löschungsbewilligung zu erteilen.

Sofern Sie ebenfalls Probleme mit der Löschung der Grundschuld haben, nehmen wir uns dieser Sache gerne an. Insoweit können Sie uns anrufen oder uns Unterlagen zusenden, aus denen sich der Anspruch ergibt. Wir prüfen die Unterlagen. Sie erhalten dann zeitnah eine schriftliche kostenlose Ersteinschätzung.

Bild
Akten

Omni Bridgeway Prozessfinanzierung

Wir freuen uns, die Kooperation mit der Roland Prozessfinanz bekannt geben zu können. Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum ist als der wenigen Anwälte im Raum Berlin/Brandenburg für den Bereich Bank- und Kapital­marktrecht von der Roland Prozessfinanz in die Liste der empfohlenen Anwälte aufgenommen worden. Sein Profil finden Sie. Dies ermöglicht die risikolose Möglichkeit, eigene Ansprüche ohne Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.

omnibridgeway.com

Team

Ulrich Poppelbaum

Rechtsanwalt

Studium und Referendariat in Berlin und Toronto/Kanada. Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft 2006, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit 2011, Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwaltskammer Berlin, Sachverständiger im Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages zur Anhörung über die Reform des Widerrufsrechts, beratender Rechtsanwalt in der Verbraucherzentrale Berlin e. V.; Vortragender in der Fortbildung für die Berater:innen der einzelnen Verbraucherzentralen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und beim iff - Institut für Finanzdienstleistungen e. V., Vortrag auf Bankrechtstag 2023 in München

Christa Wölk

Rechtsanwalts­fachangestellte Büroleiterin

Miriam Kempe

Rechtsanwalts­fachangestellte Assistentin der Geschäfts­führung

Christine Hecht

Rechtsanwalts­fachangestellte

Nahide Erol

Angestellte Rechtsanwältin

Terje Röttger

studentischer Mitarbeiter

Miquel Schäfers

studentischer Mitarbeiter