Die Anfragen in der jüngsten Vergangenheit zum Thema Phishing nehmen deutlich zu. Auffällig ist auch, dass die Beträge, die von den Konten abgebucht werden, immer höher werden.
„Unter dem Begriff Phishing versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner in einer elektronischen Kommunikation auszugeben. Ziel des Betrugs ist es z. B. an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen oder ihn z. B. zur Ausführung einer schädlichen Aktion zu bewegen. In der Folge werden dann beispielsweise Kontoplünderungen begangen [...].“ (Wikipedia)
Auffällig ist, dass die Zeiten der plumpen Emails vorbei sind. Wir vertreten zahlreiche Mandanten, bei denen der Zugriff auf das Konto gänzlich ungeklärt ist und eine Phishing Email im Vorfeld nicht versandt wurde.
Die Beträge werden immer höher. Auch die Beschränkungen des Tageslimits werden neuerdings umgangen. Häufig bewegen sich die Abhebungen im 5-stelligen und teilweise auch im 6-stelligen Bereich.
Die nun immer häufiger auftretenden Phishing-Angriffe waren bislang noch nicht häufig Teil von Gerichtsverfahren bzw. Urteilen.
In einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. Juli 2020, 6 O 5935/19 hat das Landgericht den Verbrauchern Recht gegeben und die Bank zur Rückzahlung der abgebuchten Beträge verpflichtet. Die Bank ist in der Beweislast dafür, dass die Gefahr des unbefugten Zugriffs auf das Onlinekonto durch Fehler der Verbraucher erfolgte. Diesen Beweis können die Banken immer seltener erbringen, da es häufig Sicherheitslücken bei den Banken selber gibt.
In zahlreichen Fällen konnten wir die Bank verpflichten, die Gelder den Konten wieder gutzuschreiben.
Sofern Sie ebenfalls Opfer eines Phishing Falls bzw. einer ungeklärten Abhebung geworden sind, prüfen wir gerne die Ansprüche gegen die Bank im Rahmen einer kostenlosen und schriftlichen Ersteinschätzung.
Anfrage Phishing