In Deutschlands Großstädten wird so viel gebaut, wie noch nie. Nahezu alle Bauvorhaben, werden nicht zur vereinbarten Zeit fertig gestellt. Der geplante Umzug ins Eigenheim verzögert sich, was nicht nur ärgerlich ist, sondern in der Regel auch bares Geld kostet.
So muss beispielsweise weiterhin Miete für die alte Wohnung oder eine Ersatzwohnung gezahlt werden. Im Falle einer geplanten Vermietung der Immobilie kommt es zum Mietausfall. Zusätzlich verlangt die Bank Bereitstellungszinsen für den verzögerten Abruf des Kredits. Es können auch Kosten für das Pendeln zur Arbeitsstätte, Kita oder Schule entstehen, sofern sich diese näher an der neuen, als der alten Wohnung befinden.
Häufig ist die aktuell bewohnte Wohnung minderwertiger (z.B. deutlich kleiner), so dass für mögliche Einschränkungen gegenüber der neuen Wohnung laut BGH-Rechtsprechung auch eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommt.
In manchen Fällen erhalten Käufer zwar eine pauschale Vertragsstrafe. Diese ist allerdings so niedrig, dass sie all diese Vermögenseinbußen nicht abzudecken vermag.
Käufern steht im Falle einer verschuldeten Bauverzögerung ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Das Verschulden des Bauunternehmers an der Verzögerung wird hierbei zunächst zu Ihren Gunsten vermutet.
Wir beraten und vertreten Betroffene hinsichtlich der Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche.
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